Was sind Stimmrechte?

Ein:e Gesellschafter:in kann an einer Beschlussfassung teilnehmen, wenn er/sie ein Stimmrecht hat (Gesellschafter:innen, deren Stimmrechte gleich viel zählen, werden einer gemeinsamen Anteilsklasse zugeordnet). Grundsätzlich hat jede:r Gesellschafter:in eine Stimme pro Geschäftsanteil.

Bsp.: Hat ein:e Gesellschafter:in 200 Geschäftsanteile, stehen ihm/ihr 200 Stimmen zu.

Info: In der MVP-Phase kann nicht berücksichtigt werden, wenn einem/einer Gesellschafter:in nur für eine bestimmte Situation die Stimmrechte entzogen werden (bspw. bei Interessenkonflikten). Trage daher die Gesellschafterin mit ihren Stimmrechten ganz normal ein.